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   OLG Dresden, 17.10.2011 - 17 W 827/11   

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https://dejure.org/2011,32633
OLG Dresden, 17.10.2011 - 17 W 827/11 (https://dejure.org/2011,32633)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.10.2011 - 17 W 827/11 (https://dejure.org/2011,32633)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. Oktober 2011 - 17 W 827/11 (https://dejure.org/2011,32633)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die grundbuchrechtliche Eintragung des Eigentümerwechsels bei rechtsgeschäftlichem Erwerb eines Grundstücks durch eine BGB-Gesellschaft

  • Justiz Sachsen

    § 899 a BGB; § 47 Abs. 2 GBO; § 22 GBO
    BGB-Gesellschaft; GbR; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Änderung; Gesellschafterbestand; Voraussetzungen; Grundbuchunrichtigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 28 S. 1; GBO § 29 Abs. 1
    Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs hinsichtlich der Gesellschafter einer als Eigentümerin eingetragenen BGB -Gesellschaft

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 194/10

    Erwerb von Grundstückseigentum durch eine GbR: Voraussetzungen für die Eintragung

    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2011 - 17 W 827/11
    a) Wie der Bundesgerichtshof unlängst grundlegend entschieden hat (NJW 2011, 1958 ), reicht es beim rechtsgeschäftlichen Grundstückserwerb durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts für die Eintragung des Eigentümerwechsels in das Grundbuch aus, wenn die Gesellschaft und ihre Gesellschafter in der notariellen Auflassungsverhandlung benannt sind und die für die Gesellschaft Handelnden erklären, dass sie deren alleinige Gesellschafter sind.
  • OLG München, 28.07.2011 - 34 Wx 90/10

    Grundbucheintragungsverfahren: Erledigung der Hauptsache nach Beschwerdeeinlegung

    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2011 - 17 W 827/11
    Ebenso wenig liefert sie einen ernstlichen Anhalt dafür, dass zwei namensgleiche und gesellschafteridentisch besetzte Gesellschaften mit dem nämlichen Zweck in der Rechtswirklichkeit nebeneinander bestehen sollten (vgl. OLG München, Beschluss vom 28.07.2011 - 34 Wx 90/10 Tz. 7, juris).
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